Sicherlich ist es für alle Vereinsmitglieder die über den DMFV versichert sind interessant, wann eine Zusatzversicherung Sinn macht, bezw. unbedingt benötigt wird. Hier dazu der Auszug aus den Versicherungsbedingungen des DMFV zum Thema Zusatzversicherung:
2.2. Erweiterter Haftpflichtschutz für den Betrieb von Flugmodellen bis zu 25 Kilogramm Gesamt-Abfluggewicht... Vereinsmitglieder, die Flugmodelle mit einem Abfluggewicht von mehr als 1.000 Gramm auch außerhalb von Modellfluggeländen (auf der „grünen Wiese“) und innerhalb geschlossener Räume (indoor) bis 5 Kilogramm betreiben möchten, müssen für diesen privaten Einsatz eine Zusatzversicherung abschließen. Die Zusatzversicherung gewährleistet weltweiten Versicherungsschutz....Vereinsmitglieder haben auch die Möglichkeit, durch den Abschluss dieser Zusatzversicherung ihre Deckungssummen für den Betrieb von Flugmodellen zu erhöhen und mit der Zusatzversicherung auch den privaten Einsatz von Flugmodellen (außerhalb des Vereinsrahmens) haftpflichtmäßig abzusichern.
Anmerkung dazu von mir: Der Betrieb von Flugmodellen auf Plätzen anderer Vereine ist bereits in der Grundversicherung versichert. Der Versicherungsschutz besteht auch auf Modellfluggeländen,die keine Aufstiegserlaubnis nach § 16 LuftVO besitzen
Also checkt bitte mal, ob eine Zusatzversicherung bei Euch (sofern noch nicht abgeschlossen) empfehlenswert oder notwendig ist. Aktuell haben wir 38 DMFV-Mitglieder, von denen einige sicherlich auch mit Modellen von mehr als 1kg auf der Wilden Wiese fliegen. Eine Zusatzversicherung kann man beim DMFV selbst abschließen und wird dann über den Verein mit dem Mitglied abgerechnet. Hier die drei Varianten: 1.500.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form II, 3.000.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form III, 4.000.000 Euro pauschal bei der Zusatzversicherung Form IV. Die Prämien für den erweiterten Versicherungsschutz werden zusätzlich zum DMFV-Mitgliedsbeitrag erhoben. Aktuell betragen diese (Änderungen vorbehalten): Für die Zusatzversicherung Form II 14,36 Euro jährlich, für die Zusatzversicherung Form III 17,44 Euro jährlich, für die Zusatzversicherung Form IV 24,62 Euro jährlich. Die Deckungssummen gelten pauschal für Personen- und / oder Sachschäden.
Die Prämien für die Zusatzversicherung – gleich welcher Form – werden immer voll für das laufende Geschäftsjahr erhoben (1. Januar bis 31. Dezember) unabhängig davon, wann sich das Mitglied im Jahresverlauf für einen Eintritt in den DMFV oder den Abschluss einer Zusatzversicherung entscheidet. Die Kündigung einer Zusatzversicherung muss schriftlich in der DMFV-Geschäftsstelle erfolgen. Die Kündigung ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich