Hier noch mal zur Verinnerlichung: Die Namen der Piloten und der Flugleiter sind leserlich in Druckschrift einzutragen. Es muss in jedem Fall ein Flugleiterbericht ausgelegt und ausgefüllt werden. Auch wenn man allein fliegt. Wenn der Flugleiter selbst fliegt, muss ein zweiter Flugleiter benannt und im Flugleiterbericht eingetragen sein, der das Fluggeschehen beobachtet. Beide Flugleiter dürfen nicht gleichzeitig fliegen. Zur Info: Wenn man allein fliegt, ist man automatisch Flugleiter und beobachtet ja sein Modell und somit das Fluggeschehen. Daher ist dann kein zweiter Flugleiter nötig. Alle Flugleiterberichte sind Dokumente, die der Verein zwei Jahre verwahren und ggf. den Behörden vorlegen muss. Daher ist der vollständig ausgefüllte Flugleiterbericht schnellstens dem Vorstand oder einem Beauftragten zu übergeben. In unserem Fall bedeutet das, den Einwurf des Flugleiterberichts in den Postkasten. Im Flugleiterbericht sind sämtliche Vorkommnisse zu dokumentieren (Luftraumverletzungen, Beschwerden, Unfälle, Außenlandungen etc)! Ohne Flugleiterbericht darf kein Flugbetrieb aufgenommen werden. Egal wie groß oder klein die Modelle sind... Als Flugleiter hat man den Flugbetrieb und den Betrieb im Startvorbereitungsraum ständig zu beobachten. Verstöße gegen die Flugordnung sind sofort mit dem Betreffenden zu klären. Ggf. kann ein Flugverbot ausgesprochen werden. Er vertritt den Vorstand mit seiner Person. Flüge und Landungen müssen immer mit einem Sicherheitsabstand von mindestens 10m zu den anderen aktven Piloten durchgeführt werden. Das gilt auch für kleine und leichte Modelle!