Wem es wichtig ist, sollte sich ein paar Minuten Zeit nehmen und diese Aktion unterstützen. (Text aus Modell AVIATOR) Die Lage ist ernst. Sehr ernst sogar. Und so mancher hat es vermutlich noch nicht einmal mitbekommen. Denn der Modellflug steht in Deutschland buchstäblich vor dem Aus.
Im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) werden aktuell neue gesetzliche Bestimmungen vorbereitet, die weitreichende Folgen haben würden. Denn beispielsweise die in Rede stehende generelle Flughöhenbegrenzung von 100 Metern, die auch auf Modellflugplätzen gelten würde, würde den Modellflug in seiner Existenz bedrohen. Und damit das Hobby von hunderttausenden Menschen in ganz Deutschland.
Damit es nicht soweit kommt hat der Deutsche Modellflieger Verband heute eine Protest-Initiative gestartet: Pro Modellflug. Jetzt kann jeder etwas tun, um sich aktiv gegen die Pläne von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zu wehren.
Klickt am besten gleich hier und tragt Euch in die Online-Petition zum Erhalt des Modellflugs in Deutschland ein. Es ist ganz leicht, dauert wenige Sekunden. Und vor allem: JEDE STIMME ZÄHLT.
Heute waren auch Ludger Katemann vom DMFV (hier im Gespräch mit Michael Krisam, unserem 1. Vorsitzenden) und die WAZ zu Besuch. Die WAZ plant einen Bericht über die schwachsinnigen Dobrindt-Pläne. Infos dazu folgen...
Hallo Bernd, Ich habe mich an der Petition online beteiligt. Dieser Dobrind ist wieder mal in einem wilden Aktionismus verfallen. Aber so kennen wir den Typen ja. Ist ja nicht das erste mal.
die Geschäftsstelle hat uns gebeten die anhängende Information an die Vereine und die Mitglieder weiter zugeben:
Bitte auch den anhängenden Zeitungsartikel beachten!
MfG
Dieter Hopp
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
seit Bekanntwerden der Pläne des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), in Deutschland, eine Flächendeckende Flughöhenbegrenzung von 100 Meter einzuführen, engagiert sich der Deutsche Modellflieger Verband gemeinsam mit seinen Vereinen und seinen Mitgliedern auf politischer und behördlicher Ebene sowie in den Medien gegen diesen massiven Einschnitt. Schon jetzt kann man feststellen, dass unsere solidarische Modellfliegergemeinschaft Zeichen gesetzt hat.
Ein weiterer Erfolg dieser Aktivitäten ist, dass dem Deutschen Modellflieger Verband am 10. Juni 2016 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Kompromissvorschlag unterbreitet wurde. Dieser weist erkennbare Ansatzpunkte für eine deutliche Auflockerung der 100 Meter Flugobergrenze auf. Es ist ein erstes entgegen kommen von Bundesminister Alexander Dobrindt gegenüber dem DMFV. Nach fachlicher Bewertung durch die „DMFV Arbeitsgruppe Dobrindt“ wurde dieses Angebot dennoch mehrheitlich abgelehnt, kommt es großen Teilen unserer Mitgliedschaft nicht in ausreichender Form entgegen. Der Kompromissvorschlag des BMVI wird sich dennoch in dem Referentenentwurf des Verkehrsministeriums wiederfinden und den Bundesländern sowie den Verbänden zur Anhörung übermittelt.
Vor diesem Hintergrund appellieren wir an Sie, den nachfolgenden Lösungsvorschlag des DMFV Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten, Ihren Landräten sowie Bürgermeistern in persönlichen Gesprächen vorzustellen und um Unterstützung zu bitten. Wir kommen in die Endphase der Meinungsbildung und sollten jetzt unsere Aktivitäten nochmals steigern.
Nach unserem Treffen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Norbert Barthle MdB und dem zuständigen Referatsleiter „Luftrecht“ Josef Schiller im BMVI hatte der DMFV folgenden Lösungsvorschlag unterbreitet:
Es ist der Ansatz sich auf das besondere Tatbestandsmerkmal der „Sichtweite“ beim Flugmodellbetrieb zu konzentrieren. Das Gesetz stellt in § 25 Abs. 3 LuftVO dar, dass der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen verboten ist, wenn er 1. außerhalb der Sichtweite des Steuerers erfolgt. In Satz 2 des Absatz 3 des § 25 LuftVO wird wie folgt präzisiert: Der Betrieb erfolgt außerhalb der Sichtweite des Steuerers, wenn das Luftfahrtgerät ohne besondere optische Hilfsmittel nicht mehr zu sehen oder die Fluglage nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.
Nach Bewertung des Deutschen Modellflieger Verbands e.V. ist dies insbesondere dann sinnvoll, wenn man an die Steuerer zukünftig die „Sichtweite“ auch immer mit der Maßgabe kommuniziert, dass die Fluglage eindeutig zu erkennen sein muss. Dies würde automatisch eine Flughöhenbegrenzung mit sich bringen. Dies könnte zielführend mit der Klarstellung verstärkt werden, dass insbesondere bei Drohnen/Multikopter im Sport- und Freizeitbereich die eindeutige Vermutung dafür spricht, dass die „Sichtweite“, also die sichere Erkennung der Fluglage, spätestens bei 100 Meter nicht mehr gegeben ist.
Vorteile des DMFV-Angebots:
1. Das BMVI legt damit besonderen Wert auf die Wahrung der Luftsicherheit gelegt und die selbstgesteckten Ziele erreicht. Mittelbar wird eine nachvollziehbare und sinnvolle Flughöhenbegrenzung eingeführt.
2. Der Modellflug könnte in seinem Bestand umfassend gesichert werden. Durch die flexible Flughöhenbegrenzung gilt: Je größer die Objekte, desto größer auch die Entfernung.
3. Die beteiligten Organisationen, wie beispielsweise ADAC, Vereinigung Cockpit, Deutsche Flugsicherung, könnten mit einer solchen Lösung konform gehen. Ist gerade für diese Vereinigungen von besonderer Bedeutung eine Lösung zu erhalten, die ihren Wünschen gerecht wird. Hierzu zählt eine gesetzlich normierte Flughöhenbegrenzung von 100 Meter explizit nicht.
4. Man hätte die rund 170. - 200.000 Modellflieger, die Modellbau- und Drohnenindustrie in Deutschland sowie den Fachverband des Modellflugs für eine Lösung gewonnen. Ein Gesetz, welches auf Ablehnung bei der Modellfliegergemeinde stößt, und dies ist nach den bisherigen Plänen des Ministers der Fall, wäre von Anfang zum Scheitern verurteilt. Bundesminister Alexander Dobrindt muss ein Interesse daran haben, dass er Unterstützung für seinen Lösungsansatz erhält und die fachliche Unterstützung der Modellflieger erhält.
5. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die großen Drohnenanbieter (Bsp.: DJI, Yuneec) schon heute Flughöhenbegrenzungen von 120 Meter im System programmiert haben.
6. Die politische Leitung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hätte damit eine sehr überzeugende Lösung für die Regulierung von Drohnen in Deutschland erzielt. Die 100 Meter Flughöhenbegrenzung für Drohnen würde mittelbar über die „Sichtweite“ eingeführt. Die Luftsportverbände könnten den Modellflug in Deutschland weiter wie gehabt leben. Gemeinsam mit der Drohnen-/Modellbauindustrie würden wir bei dem Thema „Sichtweite“/Vermutung max. 100 Meter für Drohnen ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung und Einhaltung dieses Merkmals legen.“
Warum sich unser Engagement lohnt, wird auch aus dem beigefügten Beitrag der Frankfurter Allgemeine Zeitung deutlich. Hierin kommt die sachfremde Motivation einiger Handelnder in der Diskussion rund um die Novellierung der LuftVO zum Ausdruck.
So steht in der 2. Spalte von links: „ Das von ihm (gemeint ist Klaus-Dieter Scheuerle, Chef der Deutschen Flugsicherung DFS) geführte bundeseigende Unternehmen, das etwa 1.900 Fluglotsen zur Kontrolle des heimischen Luftverkehrs einsetzt, will in diesem Prozess möglichst eine zentrale Rolle spielen, um künftig sein Personal auszulasten.
Es geht der DFS anscheinend nicht um die Flugsicherheit, sondern um die Bewahrung ihres aufgeblähten Verwaltungsapparats. Dies sind aber sachfremde Erwägungen für die geplante Novellierung der LuftVO bei der es angeblich um die Steigerung der Luftsicherheit gehen soll. Sie relativiert gleichzeitig die Glaubwürdigkeit dieser Personen.
Ebenfalls entlarvend ist folgende Aussage von Scheuerle: „ Wir wollen eine neue Ordnung im deutschen Luftraum erreichen, die die Entwicklung von unbemannten Luftfahrzeugen als einen wirtschaftlichen Faktor begreift, fördert und antreibt.“ Bezeichnenderweise heißt es dann weiter: „Gefahren beim Flugbetrieb drohen weniger von kommerziellen Anwendern,……Sorgen bereitet Politikern und Kontrolleuren die stark wachsende Zahl von Hobbypiloten…“
Der Chef der DFS betreibt hier aktiv Wirtschaftspolitik. Dies ist nicht sein Aufgabengebiet, belegt aber, was wirklich bezweckt wird.
Eine Marktlücke für sein Unternehmen sieht Scheuerle darüber hinaus auch in der Schulung von Drohnen-Piloten und -Nutzern. Damit erklärt sich auch die Forderung nach einem „Drohnen-Führerschein“.
Anbei noch ein sehr guter Fernsehbeitrag des DMFV-Mitgliedsverein MFC Bad Wörishofen e.V. im Bayerischen Rundfunk:
Nochmals unser Appell an Sie, sehr geehrte Mitglieder des DMFV: Viele von Ihnen haben Gespräche in der Politik und in den Medien geführt. Überall stießen Sie auf Verständnis und Solidarität. Nun geht es darum, den hier dargestellten Lösungsvorschlag zum Durchbruch zu verhelfen. Suchen Sie noch einmal das persönliche Gespräch mit Politik und Medien und werben Sie für unseren Ansatz.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
FRANK WEIGAND
GESCHÄFTSFÜHRER
T. +49 (0)228 97 85 00 F. +49 (0)228 97 85 085
Mit freundlichen Grüßen / Best regards Dieter Hopp
GEBIETSBEAUFTRAGTER Nordrhein Westfalen
Taunusstr. 41, 48527 Nordhorn T. +49 (0)5921 303204 / M. +49 (0)17621128531 F. +49 (0)5921 303205 DEUTSCHER MODELLFLIEGER VERBAND E. V. · Rochusstraße 104 – 106 · 53123 Bonn · www.dmfv.aero
Hallo Fliegerfreunde, am 28.06.2016 hat es einen Beitrag im WDR Fernsehen zum aktuellen Thema der geplanten Höhenflugbegrenzung gegeben. Der Beitrag der Lokalzeit Münsterland wurde auf Initiative und auf dem Fluggelände des MFC Ahlen gedreht.
Dieter Hopp ist zur Zeit im Urlaub und ich war letzte Woche beruflich unterwegs. Deshalb konnten wir leider nicht zeitnah über die Ausstrahlung des Beitrages informieren. Für alle, die den Beitrag am 28.06.2016 im WDR nicht sehen konnten, hier nun der Link in der WDR Mediathek.
Istja unfassbar. Dann können unter 14Jährige nicht mehr fliegen??? Was ist das für ein Scheiss? Alles andere hört sich erstmal nichtsoo schlecht an finde ich.