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Dieses Thema hat 3 Antworten
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 VEREINSWESEN
HeinzK Offline

Admin


Beiträge: 4.201

25.04.2016 22:02
Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen Antworten

In unserer Flugordnung haben wir ja eine Kennzeichnungspflicht für sämtliche Modelle vorgegeben "Sämtliche Modelle sind mit Namen, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers zu kennzeichnen."

Bitte beachtet dazu auch, dass es gesetzl. vorgeschrieben ist, Modelle mit mehr als 5kg Abfluggewicht mit einer feuerfesten Kennzeichnung aus Metall zu versehen!
"Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.“ Alle Flugmodelle, unabhängig ob mit oder ohne Antrieb, die schwerer sind als 5 Kilogramm, müssen also eine entsprechende Kennzeichnung aufweisen."

Solche Plaketten kann man über den DMFV bestellen.
Vielleicht hat aber auch jemand eine ander Quelle für solche Schilder, oder unsere CNC-Fräsen-Besitzer haben dazu Vorschläge?

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HeinzK Offline

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Beiträge: 4.201

01.05.2016 22:56
#2 RE: Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen Antworten

Wo sind unsere CNCler? Ein paar Blechschildchen zum Selbstkostenpreis wären doch wirklich schön. Unsere Jungs mit Modellen über 5kg brauchen die und würden sich echt freuen wenn so ein Schild keine 6€ -8 € (http://alu-faktur.com/modellflugschilder/)kosten würde!

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HeinzK Offline

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Beiträge: 4.201

19.05.2016 15:19
#3 RE: Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen Antworten

Ich habe hier noch rund 40 Firmenschildchen aus meiner Casebau-Zeit.
Material: Alu, eloxiert
Abmessungen: 70 x 25 x 1mm
Zwei Bohrungen d=4,2mm
Gewicht: 4g

Sie sind einseitig bedruckt. Auf der Rückseite können dann Gravuren eingebracht werden. Das geht mit mit meinem Signographen entweder frei aus der Hand oder mit einer Schablone.

Die Schildchen spendiere ich und den Signographen verleihe ich bei Bedarf. Eine Schablone habe ich nicht.



Ich bringe das Zeugs am Sonntag mit und dann können Vereinsmodelle über 5kg für die Veranstaltung schon ein Schildchen bekommen.
Schrauben oder doppelseitiges Klebeband/Klebstoff bitte selber mitbringen!!

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HeinzK Offline

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Beiträge: 4.201

12.06.2016 19:57
#4 RE: Kennzeichnungspflicht von Flugmodellen Antworten

Klaus-Dieter sagte gestern auf der Versammlung, dass er mit seinem neuen Laser diesbezüglich versuchen machen will. Meine Schildchen hatte ich ja zwischenzeitlich Erich übergeben, der evtl. die Grauvuren mit seiner CNC machen kann.
Ansonsten kam gestern noch die Frage auf, ob die Schildchen immer oben oder seitlich am Modell angebracht werden müssen? Hierbei ergeben sich dann z.B. bei Fotos Probleme mit der Privatshäre. Die Schilder können natürlich auch unten am Modell angebracht werden. Selbst unter der abnehmbaren Haube wäre es wohl auch noch ok. Im Zweifelsfall würde ja hier auch nachgeschaut werden...

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